Es gestaltet sich in den meisten Fällen schwierig, das Geld von der Krankenkasse für ein Therapierad zu erhalten. Übernahmen durch Krankenkassen können nur in Ausnahmefällen erfolgen, bzw. wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. In Deutschland bezahlen die Krankenkassen, bis auf den Selbstkostenanteil der Eltern, die Therapieräder für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr.
Wenn ein Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet, besteht für Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren auch ein Anspruch. Dies hat jedoch keine rechtsverbindliche Bedeutung und es gibt keine Garantie dafür, dass die Kosten übernommen werden. Das liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.
Haben Sie das passende Fahrrad gefunden, sollten Sie überprüfen ob es über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Diese kann schon weiterhelfen.
Im folgenden haben wir eine Checkliste, in der wir notwendige Informationen auflisten, die eine gute Basis für einen Antrag bei der Krankenkasse bieten:
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Eine Probefahrt
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Ärztliche Verordnung
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Kostenvoranschlag eines Händlers
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Stellungnahme vom Arzt oder Ergotherapeut
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Fotos / Video von der Testfahrt
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Ein persönliches Anschreiben
Sprechen Sie vor dem Kauf also unbedingt zunächst mit Ihrer Krankenkasse und klären Sie eine etwaige Kostenübernahme. Dabei erfahren Sie auch alle notwendigen Informationen über die Voraussetzungen und die genauen Abläufe bei Antragstellung.